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WENN DER MENSCH EINEN MENSCHEN BRAUCHT
Unsere Unterstützung zielt darauf hin, Ihre Selbständigkeit zu erhalten und zu fördern sowie Sie zu befähigen Ihren Alltag wieder selbst zu gestalten und Ihr Leben ohne Betreuung zu meistern. Bei der Erledigung unserer Aufgaben steht Ihr Wohl im Vordergrund. Die Aufgaben erledigen wir so, wie sie Ihrem Wohl entsprechen.
Aus diesem Grund ist der persönliche Kontakt zwischen uns von großer Bedeutung, um Ihre Wünsche und Interessen zu erfahren und in diesem Sinne für Sie handeln zu können. Es ist uns ein großes Anliegen alle wichtigen Entscheidungen zuvor mit Ihnen zu besprechen. Gerne informieren wir Sie bei einem persönlichen Gespräch über die Aufgaben des Betreuers (03695 6362710).
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Im Folgenden werden wir Ihnen die verschiedenen Aufgabenkreise beschreiben, die Betreuern in der Praxis am häufigsten übertragen werden.
Abhängig von Ihrer Lebenssituation und Ihrer Bedürfnisse überträgt das Betreuungsgericht dem Betreuer bestimmte Aufgabenbereiche. Das Gericht überträgt dem gesetzlichen Betreuer nur in den Bereichen einen Aufgabenkreis, in denen Sie auch tatsächlich Hilfe benötigen. Innerhalb dieser Aufgabenkreise hat der Betreuer die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Wir unterstützen Sie im Rahmen der übertragenen Aufgabengebiete bei der Organisation von Hilfen, die Sie benötigen und vertreten Ihre Interessen.Gesundheitssorge
Solange Sie Art, Bedeutung und Tragweite einer beabsichtigten medizinischen Maßnahme verstehen und Ihren Willen hiernach bestimmen können, müssen Sie selbst in die medizinische Maßnahme einwilligen. Nur wenn Ihre natürliche Einsichtsfähigkeit nicht vorhanden ist hat der gesetzliche Betreuer nach hinreichender ärztlicher Aufklärung zu entscheiden, ob in die beabsichtigte medizinische Maßnahme eingewilligt wird oder nicht.
In diesem Fall würden wir nach Ihren mutmaßlichen Willen entscheiden. Das heißt wir befassen uns mit der Frage, wie Sie in dieser Situation entscheiden würden. Ihr Wohl, Ihre Interessen und Wünsche sind hier von großer Bedeutung. Aus diesem Grund ist das persönliche Gespräch mit Ihnen sehr wichtig.
Manchmal gibt es jedoch Situationen in denen man aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung seine Wünsche nicht mehr äußern kann, dann muss nach Ihrem mutmaßlichen Willen entschieden werden. Haben Sie schriftlich den konkreten Fall zum Beispiel in einer Patientenverfügung niedergelegt, ist dies für den gesetzlichen Betreuer sehr hilfreich Ihren Willen herauszufinden.

Aufgaben des gesetzlichen Betreuers im Rahmen der Gesundheitssorge können verschiedene Tätigkeiten umfassen wie zum Beispiel:
- Klärung der Krankenversicherung
- Sicherstellung medizinischer Versorgung/ Auswahl des Arztes
- Organisation einer Krankenhauseinweisung
- Organisation von Hilfsmitteln
- Organisation eines ambulanten Pflegedienstes
- Einleitung und Zustimmung in medizinische Maßnahmen
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